Arbeits- und Sozialrecht
Häufig gestellte Fragen
Wie
viel bleibt mir, wenn ich zum Arbeitslosengeld etwas hinzuverdienen
will?
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG-II):
Ihr Anspruch auf ALG-II erlischt nicht
automatisch, wenn Sie sich etwas hinzuverdienen.
Nur: Der Hinzuverdienst wird zum Großteil auf das ALG-II angerechnet.
Wie viel Sie von Ihrem Hinzuverdienten zusätzlich zum ALG-II für sich
behalten können, können Sie ausrechnen:
Von Ihrem Nettoverdienst sind 100,- € frei, die
bleiben Ihnen grundsätzlich (Grundfreibetrag).
Von dem, was darüber liegt (Betrag nach Abzug des Grundfreibetrages),
bleiben Ihnen 20 % bei Beträgen bis 800,- € und 10 % bei
Beträgen
von
800,- € bis 1.200,- €.
Beispiel
1 :
Sie verdienen 400,- € brutto monatlich hinzu.
Zu den 100,- € Grundfreibetrag kommen von den überschießenden 300,- €
20% = 60,- € hinzu. Gesamtfreibetrag: 160,-
€.
Beispiel
2:
Sie verdienen 700,- € brutto monatlich hinzu. Zu den 100,- €
Grundfreibetrag
kommen von den überschießenden 600,- € 20% = 120,- € hinzu.
Gesamtfreibetrag 220,- €.
Beispiel
3:
Sie verdienen 1.200,- € brutto. Zu den 100,- € Grundfreibetrag kommen
von
700,-
€ 20 % = 140,- € und von dem
überschießenden Rest (800 bis 1.200,- €
= 400,- €) 10 % = 40,- €
hinzu.
Gesamtfreibetrag: 280,- €
Das
anzurechnende Einkommen wird ermittelt,
indem man vom Bruttoeinkommen zunächst die darauf zu entrichtenden
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzieht. Dieses Nettoeinkommen
wird um den
Gesamtfreibetrag (der aus dem Bruttoeinkommen errechnet wurde) gekürzt.
Der dann verbleibende Betrag wird
bei der
Bemessung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.
Beispiel:
Erhält ein Hilfebedürftiger wie oben im Beispiel 3
brutto 1.200 € = netto 890 €, wird auf das Arbeitslosengeld II ein
Einkommen
von 890 € - 280 € (= Gesamtfreibetrag bei 1.200 €) = 610 € angerechnet.
Das bedeutet, dass selbst bei einem Nettoeinkommen von 890 €
aufstockendes
Arbeitslosengeld II gewährt werden kann.
Ich
bekomme noch kein ALG-II, möchte es aber beantragen. Worauf muss ich
achten?
Sie sind gut beraten, wenn Sie vor der
Antragstellung:
- Ihre Schulden tilgen,
- Geplante Anschaffungen vorziehen (Geld, das nicht mehr
vorhanden ist, kann auch nicht angerechnet werden)
- Ihre Lebensversicherungspolice ändern. Veranlassen Sie bei
Ihrer Lebensversicherung, dass die Anmerkung „teilweiser
Verwertungsausschluss“ in den Versicherungsschein eingefügt wird (falls
noch nicht geschehen). Dann ist klar, dass Sie an Ihr Geld aus
dieser Lebensversicherung nicht vorzeitig herankommen können (selbst
wenn Sie es wollten...) und dieses Geld Ihnen daher zur Bestreitung
Ihres Lebensunterhaltes nicht zur Verfügung steht.
Weitere Fragen beantworte ich gerne. Bitte
senden Sie mir eine E-Mail
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