Arbeits- und Sozialrecht

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bleibt mir, wenn ich zum Arbeitslosengeld etwas hinzuverdienen will?
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II
(ALG-II):

Ihr Anspruch auf ALG-II erlischt nicht automatisch, wenn Sie sich etwas hinzuverdienen.
Nur: Der Hinzuverdienst wird zum Großteil auf das ALG-II angerechnet.
Wie viel Sie von Ihrem Hinzuverdienten zusätzlich zum ALG-II für sich behalten können, können Sie ausrechnen:

Von Ihrem Nettoverdienst sind 100,- € frei, die bleiben Ihnen grundsätzlich (Grundfreibetrag).
Von dem, was darüber liegt (Betrag nach Abzug des Grundfreibetrages), bleiben Ihnen 20 % bei Beträgen bis 800,- €   und 10 % bei Beträgen von 800,- €   bis 1.200,- €.

Beispiel 1 :
Sie verdienen 400,- € brutto monatlich hinzu.
Zu den 100,- € Grundfreibetrag kommen von den überschießenden 300,- € 20% = 60,- € hinzu. Gesamtfreibetrag: 160,- €.

Beispiel 2:
Sie verdienen 700,- € brutto monatlich hinzu. Zu den 100,- € Grundfreibetrag kommen von den überschießenden 600,- € 20% = 120,- € hinzu. Gesamtfreibetrag 220,- €.

Beispiel 3:
Sie verdienen 1.200,- € brutto. Zu den 100,- € Grundfreibetrag kommen von
 700,- €  20 % = 140,- € und von dem überschießenden Rest  (800 bis 1.200,- €
= 400,- €) 10 % = 40,- € hinzu. Gesamtfreibetrag:  280,- €

Das anzurechnende Einkommen wird ermittelt, indem man vom Bruttoeinkommen zunächst die darauf zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzieht. Dieses Nettoeinkommen wird um den Gesamtfreibetrag (der aus dem Bruttoeinkommen errechnet wurde) gekürzt.   Der dann verbleibende Betrag wird bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.

Beispiel:
Erhält ein Hilfebedürftiger  wie oben im Beispiel 3 brutto 1.200 € = netto 890 €, wird auf das Arbeitslosengeld II ein Einkommen von 890 € - 280 € (= Gesamtfreibetrag bei 1.200 €) = 610 € angerechnet. Das bedeutet, dass selbst bei einem Nettoeinkommen von 890 € aufstockendes Arbeitslosengeld II gewährt werden kann.

Ich bekomme noch kein ALG-II, möchte es aber beantragen. Worauf muss ich achten?

Sie sind gut beraten, wenn Sie vor der Antragstellung:

  1. Ihre Schulden tilgen,
  2. Geplante Anschaffungen vorziehen (Geld, das nicht mehr vorhanden ist, kann auch nicht angerechnet werden)
  3. Ihre Lebensversicherungspolice ändern. Veranlassen Sie bei Ihrer Lebensversicherung,  dass die Anmerkung  „teilweiser Verwertungsausschluss“ in den Versicherungsschein eingefügt wird (falls noch nicht geschehen).  Dann ist klar, dass Sie an Ihr Geld aus dieser Lebensversicherung nicht vorzeitig herankommen können (selbst wenn Sie es wollten...) und dieses Geld Ihnen daher zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nicht zur Verfügung steht.

Weitere Fragen beantworte ich gerne. Bitte senden Sie mir eine E-Mail .