Kind und Rechte
Schulrecht, Kinder- und
Jugendhilferecht, Anwalt des Kindes
Häufig gestellte
Fragen
Schulverweis - was nun?
Wann haben Eltern Anspruch
auf Pflegegeld für ihr
pflegebedürftiges Kind?
Wie
bekommt mein ADS-Kind Eingliederungshilfe vom Jugendamt?
Verfahrenspflegschaft
in familiengerichtlichen Verfahren als Hilfe für Kinder und Jugendliche?
Schulverweis - was nun?
Ihr Kind ist von der
Schule ausgeschlossen worden?
Sie wissen nicht, wie es weitergehen
soll?
Wehren Sie sich, denn es lohnt sich! Die Chancen, dass Ihrem Kind
geholfen werden kann, stehen grundsätzlich gut.
Erster Schritt: Legen Sie Widerspruch ein, sofort! Der Widerspruch
hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber durch einen wohlbegründeten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht möglicherweise erreicht werden, dass Ihr Kind wieder zur Schule gehen kann und keinen Unterrichtsstoff versäumt.
Zweiter Schritt:
Neben dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss Anfechtungsklage erhoben werden.
Wenn das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren Ihnen und Ihrem Kind vorläufig Recht gibt, kann Ihr Kind weiter zur Schule gehen, bis über die Rechtmäßigkeit des Schulausschlusses endgültig entschieden wurde (in dem sogenannten Hauptsacheverfahren über die Anfechtungsklage).
War die Klage erfolgreich, kann Ihr Kind auf der Schule bleiben; war sie es nicht, ist endgültig entschieden, dass der Schulausschluss rechtmäßig war. Ihr Kind darf diese Schule nicht weiter besuchen. Aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache vergeht in der Regel einige Zeit, und wenn Ihr Kind während dieser Zeit weiter zur Schule gehen darf, ist mitunter schon viel gewonnen.
Wie sieht anwaltliche Hilfe hier aus?
Der Anwalt prüft, ob Gründe vorliegen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Schulausschlusses ergibt.
Er prüft die Rechtmäßigkeit des Bescheides
- unter formellen Gesichtspunkten:
Sind alle Verfahrens- und Formvorschriften eingehalten worden?
- unter materiellen Gesichtspunkten:
- Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt worden, gab es
wirklich kein anderes Mittel?
- Trifft es überhaupt zu, dass Ihr Kind sich so gravierend daneben
benommen hat?
Entsprechend wird er den Widerspruch, die Klage und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung begründen.
Da die Schule beim Erlass einer Ordnungsmaßnahme (der Ausschluss aus der Schule ist eine solche Ordnungsmaßnahme) einige Formvorschriften zu beachten hat, dies aber oft nicht tut – Lehrer sind ja keine Juristen –, ist der Schulverweis bzw. die Ordnungsmaßnahme häufig aus formellen Gründen rechtswidrig, und es kann sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen.
Darüber, wie es sich im Einzelfall verhält, berate ich Sie gerne. Rufen Sie mich an!
Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen auch per E-Mail.
Wie
bekommt mein ADS-Kind Eingliederungshilfe vom Jugendamt?
Liegen die
Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vor, hat das
Kind - nicht die Eltern ! - einen Rechtsanspruch darauf.
Die Hürden zur Erlangung dieser Hilfe sind durch das am 03.06.2005
verabschiedetet Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendhilfe (KICK) höher gesetzt worden.Wenn bei Ihrem Kind ADS
diagnostiziert worden ist, und Sie beabsichtigen, Ihrem Kind eine
bestimmte Therapie oder besondere Beschulung zukommen zu lassen, kommen
hohe Kosten auf Sie zu.
Diese Kosten können möglicherweise als Eingliederungshilfemaßnahme vom
Jugendamt übernommen werden. Was ist besonders zu beachten?
- Stellen Sie für
Ihr Kind einen
Antrag auf Eingliederungshilfe, sobald sich abzeichnet, dass Ihr Kind
Hilfe braucht und dies mit Kosten verbunden ist. Arbeiten Sie
frühzeitig mit dem Jugendamt zusammen, denn es muß die beantragte Hilfe
vorher abgesegnet haben.
- Was bedeutet das
für Sie?
Beginnen Sie den Kampf für Ihr Kind möglichst frühzeitig. Suchen Sie
bereits bei der Antragstellung anwaltliche Hilfe.
Ihr Anwalt weiß, auf welche Punkte es ankommt, er kann auf eine
Beschleunigung des Verfahrens hinwirken. Verschenken Sie nicht unnötig
Zeit!
Falls Sie schon eine Ablehnung erhalten haben, lassen Sie sich beraten:
lassen Sie anwaltlich klären, ob für Ihr Kind überhaupt ein
Eingliederungshilfeanspruch bestehen könnte; ob es sich lohnt, gegen
den Bescheid Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage vor dem
Verwaltungsgericht zu erheben.
Lassen Sie sich
beraten, welche Verfahrenskosten auf Sie zukommen.
Hören Sie nicht auf, für Ihr Kind
zu kämpfen.
"Verfahrenspflegschaft in
familiengerichtlichen Verfahren als Hilfe für Kinder und
Jugendliche?"
- Wann kommt
eine
Verfahrenspflegerbestellung in Betracht?
- Arbeitsablauf
bei einer Verfahrenspflegschaft
- Was muß
der Verfahrenspfleger / die Verfahrenspflegerin bei ihrer Arbeit im
Hinterkopf haben?
- Wozu
reden mit dem Kind?
- Verfahrenspfleger/in
als "Sprachrohr und "Hörapparat"
- Wie reden
mit dem Kind?
- Rolle des
Verfahrenspflegers/ derVerfahrenspflegerin
- Ausbildung zur/zum
Verfahrenspfleger/in?
- Historische
Entwicklung und gesellschaftpolitischer Ausblick
Den Vortrag mit den Antworten auf
diese Fragen können Sie hier als
PDF-Datei herunterladen.
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